Donnerstag, 17. Mai 2012
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Photovoltaikanlagen und die Versicherung.

Versicherungen für PhotovoltaikanlagenBei der Versicherung der Photovoltaik Anlagen handelt es sich um eine Allgefahrendeckung, das heißt alle möglichen Schäden und Gefahren sind versichert, bis auf wenige Ausnahmen wie Krieg und Kernenergie. Ausfallkosten sind ebenfalls mitversichert, wenn die Anlage infolge eines Schadens keinen Strom produzieren kann.

Da Stromanlagen in der Regel auf dem Dach eines Hauses montiert werden, sind sie Naturgewalten ausgesetzt wie etwa Hagel, Sturm, Blitzschlägen durch die Feuer entstehen können oder Überspannungschäden. Hinzu kommen noch Gefahren durch Schneelasten auf dem Dach sowie vereinzelt Erdbeben oder Überschwemmungen.

Neben Beschädigungen durch Naturereignisse sind Photovoltaikanlagen leider auch Einflüssen ausgesetzt, die durch Menschen entstehen. Auch gegen Schäden, die durch Unwissenheit, Unachtsamkeit, Diebstahl oder Vandalismus entstehen sollte daher eine Photovoltaikversicherung abgeschlossen werden.

Da die Natur ihre eigenen Gesetze hat, machen auch Tiere (Marder) vor einer Photovoltaikanlage keinen Halt. Kurzschlüsse durch angeknabberte Kabel oder Schmorschäden sind daher keine Seltenheit. Die Folgekosten aus solchen Schäden können enorm sein, da häufig komplette Solarmodule ausgetauscht und Kabel neu verlegt werden müssen.

Welchen Umfang sollte eine Photovoltaik – Versicherung haben?

Wie bereits erwähnt, bietet sich in den meisten Fällen eine so genannte Allgefahrenversicherung an. Eine Allgefahrenversicherung umfasst einen allgemeinen Versicherungsschutz für alle Gefahren und Risiken, die nicht ausgeschlossen sind. Im Schadenfall erhält der Versicherungsnehmer den Neuwert der beschädigten Komponenten erstattet. Sind in der Versicherungssumme auch Kosten für die Montage enthalten so werden diese ebenfalls erstattet.

In jedem Fall ist zu empfehlen, dass auch ein "Ertragsausfall" mit in den Versicherungsumfang aufgenommen wird. In diesem Fall wird im vertraglich definierten Rahmen auch ein etwaiger Stromausfall (die Anlage produziert keinen Strom) von der Versicherung übernommen.

Welche Ereignisse können über eine Photovoltaik – Versicherung nicht versichert werden?

Wie bei fast allen Versicherungen gibt es auch bei der Photovoltaikversicherung Schäden und Ereignisse, die nicht versichert werden können. Zu diesen zählen:

- Garantieschäden
- Abnutzung und Verschleiß
- Kriegsereignisse, innere Unruhen
- Mutwillig vom Versicherungsnehmer verursachte Schäden

Was sollte man zudem noch beachten werden im Zusammenhang mit einer Photovoltaikversicherung?

Versicherungen für Photovoltaikanlagen2Der bisher beschriebene Versicherungsumfang für eine Photovoltaikanlage bezieht sich immer nur auf Schäden, die an einer Solarstromanlage entstanden sind. Es können aber auch Schäden entstehen, die durch eine Photovoltaikanlage entstehen. Solche Fremdschäden können beispielsweise zu Stande kommen, wenn sich ein Modul einer Photovoltaikanlage vom Dach löst und beim herunterfallen Sachschäden verursacht oder im schlimmsten Fall sogar Personenschäden.

Auch technische Fehler oder Montagefehler können Schäden am Stromnetz bei der Einspeisung verursachen zum Beispiel durch einen fehlenden oder defekten Wechselrichter. Dadurch können erhebliche Folgeschäden verursacht werden.

Auch bei der Installation von Solaranlagen auf fremden Dächern besteht ein nicht unerhebliches Risiko. Verursacht die Photovoltaikanlage durch unsachgemäße Montage auf dem Dach Schäden am Gebäude beispielsweise durch Wassereinbruch so haftet dafür der Betreiber der Anlage.

Neben einer Versicherung für die Photovoltaikanlage sollte man daher auf jeden Fall auch eine Versicherung abschließen, die solche Fremdschäden absichert. Eine Betreiberhaftplichtversicherung mit dem optionalen Einschluss von Allmählichkeits- und Gebäudeschäden bietet hier den richtigen Schutz.

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